Liebe Eltern!
Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Schuleinschreibung müssen Sie mitbringen:
– die Geburtsurkunde
– den Bescheid vom Gesundheitsamt (falls vorhanden)
– den Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden Eltern
– den Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung (Impfbuch des Kindes)
– ggf. Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr
Wer ist schulpflichtig?
im Vorjahr zurückgestellt einschließlich Korridorkinder SJ 2025/26 | regulär schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten |
Geburtsdatum | Geburtsdatum | Geburtsdatum | Geburtsdatum ab |
Keine weitere Zurückstellung möglich | Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlung des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening) Zurückstellung möglich Ausnahme: Einschulungskorridor2 | Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlungen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening) Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹ | Schulpsychologisches Gutachten erforderlich! Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹ |
2 Wenn Ihr Kind vom x – x geboren ist, können Sie von der Einschulung zurücktreten. Die Rücktrittsentscheidung muss durch eine formlose schriftliche Erklärung bis spätestens x der Schule gemeldet werden!
Weitere Informationen zur bayerischen Grundschule können Sie hier nachlesen:
Im Folgenden sind weitere Informationen zum Schulstart Ihres Kindes:
Die Formulare zur Schuleinschreibung finden Sie unter dem Reiter Formulare – Schuleinschreibung.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bald an unserer Schule begrüßen zu dürfen.