Schuleinschreibung

Liebe Eltern!

Die Schuleinschreibung findet am Mittwoch, den 06. März 2024 statt. Sie erhalten dazu Anfang März eine gesonderte schriftliche Einladung mit dem genauen Zeitfenster für Ihr Kind. Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Schuleinschreibung müssen Sie mitbringen:
– die Geburtsurkunde
– den Bescheid vom Gesundheitsamt (falls vorhanden)
– den Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden Eltern
– den Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung (Impfbuch des Kindes)
– ggf. Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr

Wer ist schulpflichtig?

im Vorjahr zurückgestellt
einschließlich Korridorkinder SJ 2023/24
regulär schulpflichtigauf Antrag schulpflichtigauf Antrag schulpflichtig
mit Gutachten
Geburtsdatum
01.10.2016 – 30.09.2017
Geburtsdatum
01.10.2017 – 30.09.2018
Geburtsdatum
01.10.2018 – 31.12.2018
Geburtsdatum
ab 01.01.2019
Keine weitere Zurückstellung möglichPrüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlung des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening)

Zurückstellung möglich

Ausnahmen siehe unten
formloser Antrag der Eltern bis 21.03.2024 bei der Schulleitung

Prüfung der Schulfähigkeit
nur im Zweifelsfall
(Empfehlungen des Kindergartens,
Antrag der Eltern, Auffälligkeit
beim Aufnahmegespräch/Screening)
 
Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹
Schulpsychologisches Gutachten
erforderlich!
 
 
 
 
 
 
 
Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹
1 Bei Kindern, die nach der Überzeugung der Schule noch nicht schulfähig sind, ist der Antrag der Eltern abzulehnen.
   Dabei handelt es sich nicht um eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs. 2 Bay EUG.

Ausnahmen

  1. Zurückstellung
    Kinder, die vor dem 01.07.2018 geboren sind, können zurückgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    – Schriftliche Stellungnahme der Kindertagesstätte liegt vor.
    – Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist vorhanden.
    – Attest eines Kinderarztes zur Schulfähigkeit liegt vor.
    – Persönliche Vorstellung des Kindes in der Schule bis zur Schuleinschreibung mit telefonischer Voranmeldung bis zum 07.02.2024 und Terminvergabe.
  2. Einschulungskorridor
    Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.09.2018 geboren sind, können auf Elternwunsch von der Einschulung 2024 zurücktreten.
    – Wenn Ihr Kind in diesem Zeitraum geboren ist, melden Sie sich bitte telefonisch zu einem kurzen Beratungsgespräch bei der Schulleitung an, das zwischen dem 19.02. bis 01.03.2024 stattfindet.
    – Bitte bringen Sie das Kind zu dem Gespräch mit! Es erfolgt ein kurzes Screening.
    – Die Schule berät und spricht eine Empfehlung aus.
    – Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind im September 2024 eingeschult wird oder erst im Folgejahr. Sie geben bis 21.03.2024 eine schriftliche Erklärung ab. Das Formular ist auf der Homepage der Schule erhältlich.

Weitere Informationen zur bayerischen Grundschule können Sie hier nachlesen:

Hier finden Sie Informationen zum Religions-/Ethikunterricht, den Ihr Kind besuchen wird:

Im Folgenden sind weitere Informationen zum Schulstart Ihres Kindes:

Die Formulare zur Schuleinschreibung finden Sie unter dem Reiter Formulare – Schuleinschreibung.

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bald an unserer Schule begrüßen zu dürfen.