Liebe Eltern!
Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Schuleinschreibung müssen Sie mitbringen:
– die Geburtsurkunde
– den Bescheid vom Gesundheitsamt (falls vorhanden)
– den Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden Eltern
– den Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung (Impfbuch des Kindes)
– ggf. Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr
Wer ist schulpflichtig?
im Vorjahr zurückgestellt einschließlich Korridorkinder SJ 2023/24 | regulär schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten |
Geburtsdatum 01.10.2016 – 30.09.2017 | Geburtsdatum 01.10.2017 – 30.09.2018 | Geburtsdatum 01.10.2018 – 31.12.2018 | Geburtsdatum ab 01.01.2019 |
Keine weitere Zurückstellung möglich | Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlung des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening) Zurückstellung möglich Ausnahmen siehe unten | formloser Antrag der Eltern bis 21.03.2024 bei der Schulleitung Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlungen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening) Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹ | Schulpsychologisches Gutachten erforderlich! Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹ |
Dabei handelt es sich nicht um eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs. 2 Bay EUG.
Weitere Informationen zur bayerischen Grundschule können Sie hier nachlesen:
Hier finden Sie nochmals die Materialliste sowie Informationen zum Religions-/Ethikunterricht, den Ihr Kind besuchen wird:
Im Folgenden sind weitere Informationen zum Schulstart Ihres Kindes:
Die Formulare zur Schuleinschreibung finden Sie unter dem Reiter Formulare – Schuleinschreibung.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bald an unserer Schule begrüßen zu dürfen.