Liebe Eltern!
Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Schuleinschreibung müssen Sie mitbringen:
– die Geburtsurkunde
– den Bescheid vom Gesundheitsamt (falls vorhanden)
– den Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden Eltern
– den Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung (Impfbuch des Kindes)
– ggf. Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr
Wer ist schulpflichtig?
im Vorjahr zurückgestellt einschließlich Korridorkinder SJ 2024/25 | regulär schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig | auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten |
Geburtsdatum 01.10.2017 – 30.09.2018 | Geburtsdatum 01.10.2018 – 30.09.2019 | Geburtsdatum 01.10.2019 – 31.12.2019 | Geburtsdatum ab 01.01.2020 |
Keine weitere Zurückstellung möglich | Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlung des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening) Zurückstellung möglich Ausnahme: Einschulungskorridor2 | Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlungen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening) Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹ | Schulpsychologisches Gutachten erforderlich! Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹ |
2 Wenn Ihr Kind vom 01.07.2019 – 30.09.2019 geboren ist, können Sie von der Einschulung zurücktreten. Die Rücktrittsentscheidung muss durch eine formlose schriftliche Erklärung bis spätestens 04.04.2025 der Schule gemeldet werden!
Weitere Informationen zur bayerischen Grundschule können Sie hier nachlesen:
Im Folgenden sind weitere Informationen zum Schulstart Ihres Kindes:
Die Formulare zur Schuleinschreibung finden Sie unter dem Reiter Formulare – Schuleinschreibung.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bald an unserer Schule begrüßen zu dürfen.