Schuleinschreibung

Liebe Eltern!

Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zur Schuleinschreibung müssen Sie mitbringen:
– die Geburtsurkunde
– den Bescheid vom Gesundheitsamt (falls vorhanden)
– den Sorgerechtsbeschluss bei getrennt lebenden Eltern
– den Nachweis über eine erfolgte Masernimpfung (Impfbuch des Kindes)
– ggf. Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr

Wer ist schulpflichtig?

im Vorjahr zurückgestellt
einschließlich Korridorkinder SJ 2025/26
regulär schulpflichtigauf Antrag schulpflichtigauf Antrag schulpflichtig
mit Gutachten
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Geburtsdatum
ab
Keine weitere Zurückstellung möglichPrüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Empfehlung des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening)

Zurückstellung möglich

Ausnahme: Einschulungskorridor2
Prüfung der Schulfähigkeit
nur im Zweifelsfall
(Empfehlungen des Kindergartens,
Antrag der Eltern, Auffälligkeit
beim Aufnahmegespräch/Screening)
 
Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹
Schulpsychologisches Gutachten
erforderlich!
 
  
 
  
Ablehnung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.¹
1 Bei Kindern, die nach der Überzeugung der Schule noch nicht schulfähig sind, ist der Antrag der Eltern abzulehnen. Dabei handelt es sich nicht um eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs. 2 Bay EUG.
2 Wenn Ihr Kind vom x – x geboren ist, können Sie von der Einschulung zurücktreten. Die Rücktrittsentscheidung muss durch eine formlose schriftliche Erklärung bis spätestens x der Schule gemeldet werden!

Weitere Informationen zur bayerischen Grundschule können Sie hier nachlesen:

Im Folgenden sind weitere Informationen zum Schulstart Ihres Kindes:

Die Formulare zur Schuleinschreibung finden Sie unter dem Reiter Formulare – Schuleinschreibung.

Wir freuen uns darauf, Ihr Kind bald an unserer Schule begrüßen zu dürfen.